Zu Lebzeiten des Erblassers kann in notarieller Form auf das Erbrecht bzw. den Pflichtteil verzichtet werden. Diese Verzichtserklärung wird oftmals im Gegenzug zum Erhalt einer Gegenleistung bereits zu Lebzeiten des Erblassers abgegeben.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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