Unser Erbrecht-Glossar
 

Erbverzicht bzw. Pflichtteilsverzicht

Zu Lebzeiten des Erblassers kann in notarieller Form auf das Erbrecht bzw. den Pflichtteil verzichtet werden. Diese Verzichtserklärung wird oftmals im Gegenzug zum Erhalt einer Gegenleistung bereits zu Lebzeiten des Erblassers abgegeben. 

Zurück zum Glossar

Erbverzicht

Unser Königsweg: 
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.