Unser Erbrecht-Glossar
 

Wechselbezügliche Verfügungen

In einem Ehegattentestament / Berliner Testament können sogenannte wechselbezügliche Verfügungen aufgenommen werden. Diese Verfügungen sind bindend und können nicht mehr einseitig von einem Ehegatten aufgehoben werden. 

Nach dem Tod des zuerst versterbenden Ehegatten sind solche bindenden Regelungen gar nicht mehr aufzuheben. Daher sollte im Voraus genau überlegt werden, ob eine solche Bindungswirkung wirklich gewünscht ist. Gerade bei jungen Eheleuten könnte dies nämlich problematisch sein, da bei Versterben des einen Ehegatten der andere ein ganzes Leben lang an das einstige Testament gebunden ist und mithin auf neu eintretende Lebensumstände nicht mehr reagieren kann.   

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Wechselbezügliche Verfügungen

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