Jeder, welcher ein Testament errichtet, muss zumindest das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeit sein und damit die Bedeutung des errichteten Testaments erkennen können. Ist dies der Fall, spricht man von Testierfähigkeit.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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