Wenn Sie regeln möchten, dass Ihr Vermögen beim Tod des von Ihnen eingesetzten Erben, bei dessen Tod nicht automatisch auf dessen Erben übergehen, bietet es sich an sogenannte Nacherben zu bestimmen. Der Nacherbfall tritt dabei in der Regel ein, wenn der zunächst eingesetzte Erbe, der sog. Vorerbe, verstorben ist. Durch die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft kann gewährleistet werden, dass Ihr Vermögen zunächst auf Person A übergeht und bei deren Tod dann auf die ebenso von Ihnen bestimmte Person B.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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