Hier wird Vermögen in eine Gesellschaft, den sog. Familienpool, eingebracht. Die Gesellschaft wird dabei Eigentümer des Vermögens, Gesellschafter sind der Übergeber und diejenigen, welche begünstigt sein sollen, in der Regel die Kinder.
Infolge der Gründung eines Familienpools können steuerrechtliche Vorteile genutzt, das Vermögen zusammengehalten werden und die Verfügungsgewalt über die Gegenstände erhalten bleiben trotz Übertragung dieser in die Gesellschaft, um nur einige der Ziele zu benennen.
Unser Königsweg:
Wir führen Sie auf allen Wegen und haben dabei stets das Ziel vor Augen. Nähe zu unseren Mandanten, Verbindlichkeit und leichte Erreichbarkeit stehen dabei für uns im Vordergrund.
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